Gesetzbuch des Staates Create · GStO

Grundgesetz und Staatsordnung

Grundlagen des Staates, Zuständigkeiten, Veröffentlichung von Gesetzen und Verhältnis zu den Serverregeln.

Fassung: 1.0 Stand: 1. Juli 2026 Status: In Kraft

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetzbuch gilt für alle Personen, Unternehmen, Behörden, Grundstücke und Anlagen innerhalb des Staates Create.

Besondere Gesetze gehen den allgemeinen Vorschriften vor. Die allgemeinen Serverregeln von Land of Rails bleiben stets vorrangig.

§ 2 Staatsgewalt und Zuständigkeit

Die Regierung des Staates Create übt die staatliche Verwaltung aus und trifft die letztverbindliche Entscheidung in Angelegenheiten des Staates, soweit keine höherrangige Serverregel oder gerichtliche Entscheidung entgegensteht.

Städte und Behörden dürfen innerhalb ihres Aufgabenbereichs eigene Anordnungen erlassen. Diese dürfen den staatlichen Gesetzen nicht widersprechen.

§ 3 Bindung der Verwaltung

Behörden handeln nach den veröffentlichten Gesetzen und müssen vergleichbare Fälle grundsätzlich gleich behandeln.

Belastende Entscheidungen sollen begründet werden und müssen erkennen lassen, welche Regel angewendet wurde.

§ 4 Rechte und Pflichten

Jede Person darf sich im Staat Create frei betätigen, soweit dadurch keine Gesetze, Rechte anderer Personen oder öffentlichen Anlagen verletzt werden.

Eigentum, Verträge und berechtigte wirtschaftliche Interessen werden geschützt. Eigentum entbindet jedoch nicht von Bau-, Sicherheits- und Infrastrukturvorschriften.

§ 5 Veröffentlichung von Gesetzen

Gesetze und Änderungen werden auf dieser Gesetzesseite sowie, soweit erforderlich, am Rathaus oder Schwarzen Brett bekannt gemacht.

Eine Änderung soll mit Datum und kurzer Beschreibung veröffentlicht werden. Maßgeblich ist die zuletzt veröffentlichte Fassung.

§ 6 Inkrafttreten und Rückwirkung

Gesetze treten zu dem bei der Veröffentlichung genannten Zeitpunkt in Kraft. Fehlt eine Angabe, gelten sie ab ihrer Veröffentlichung.

Eine rückwirkende Bestrafung für ein Verhalten, das zum Zeitpunkt der Handlung nicht verboten war, findet grundsätzlich nicht statt.

§ 7 Eil- und Gefahrenanordnungen

Bei unmittelbarer Gefahr für Personen, Verkehr, Infrastruktur, Wirtschaft oder den Serverbetrieb darf die zuständige Behörde vorläufige Anordnungen treffen.

Eine Eilanordnung ist auf das notwendige Maß zu beschränken und nach Wegfall der Gefahr aufzuheben oder in ein reguläres Verfahren zu überführen.

§ 8 Vorrang der Serverregeln

Bei Widersprüchen zwischen staatlichem Recht und den allgemeinen Regeln von Land of Rails gelten die Serverregeln.

Aus einer staatlichen Erlaubnis kann kein Anspruch auf ein Verhalten hergeleitet werden, das serverweit untersagt ist.