§ 1 Geltungsbereich
Diese Eisenbahn-Betriebsordnung gilt für alle von der WupperBahn AG betriebenen Strecken, Bahnhöfe, Haltepunkte, Abstellanlagen und sonstigen Betriebsstellen im Staat Create.
Sie ist von allen im Betrieb eingesetzten Personen einzuhalten, insbesondere von Triebfahrzeugführern, Zugbegleitern, Disponenten, Fahrdienstleitern, Rangierpersonal und Werkstattmitarbeitern.
Die Regelungen gelten gleichermaßen für Personenverkehr, Güterverkehr, Sonderfahrten, Hilfszüge, Rangierbewegungen und die Fahrzeugkennzeichnung, soweit keine speziellere Bestimmung etwas anderes festlegt.
§ 2 Betriebsgrundsätze
- Der Betrieb ist sicher, geordnet, pünktlich und nachvollziehbar durchzuführen.
- Der Netzbetrieb orientiert sich an der EBO, den Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes und den betrieblichen Grundsätzen der Richtlinie 408.
- Signalwesen und Fahrbetrieb sind nach einheitlichen, vorab festgelegten Betriebsregeln zu führen.
- Bei Unklarheiten hat die sichere Betriebsführung stets Vorrang vor Schnelligkeit oder Fahrplanlage.
- Improvisierte Abweichungen ohne betriebliche Zustimmung sind unzulässig.
§ 3 Netzgrundlagen
Für das Netz der WupperBahn AG gelten folgende verbindliche Grunddaten:
| Merkmal | Festlegung |
|---|---|
| Spurweite | 1435 mm, Regelspur |
| Stromsystem | 15 kV, 16,7 Hz, Einphasen-Wechselstrom |
| Oberleitung | Kettenwerk nach DB-Standard, abhängig von der Streckenklasse |
| Rückstromführung | Über die Schienen |
| Netzcharakter | Elektrisch betriebenes Eisenbahnnetz mit Schwerpunkt Personenverkehr |
§ 4 Signalwesen und Lichtführung
Hauptsignale
- Hp 0 – Halt: Vor dem Signal ist anzuhalten.
- Hp 1 – Fahrt: Fahrt mit der für Strecke und Fahrzeug zugelassenen Geschwindigkeit.
- Hp 2 – Langsamfahrt: Fahrt mit höchstens 40 km/h, soweit örtlich nichts anderes festgelegt ist.
Vorsignale und Rangiersignale
- Vorsignale kündigen die zu erwartende Stellung des folgenden Hauptsignals an.
- Rangiersignale gelten ausschließlich für Rangierbewegungen und ersetzen kein Hauptsignal für Zugfahrten.
- Die betriebliche Bildtafel mit den Signalbildern wird auf der gesonderten Signalseite der WupperBahn AG veröffentlicht.
Lichtführung
- Spitzensignal: weißes Dreilicht-Spitzensignal in A-Form.
- Zugschluss: zwei rote Schlussleuchten; im vereinfachten Betrieb kann eine vereinfachte Schlusskennzeichnung zugelassen werden.
- Bei technisch möglicher Darstellung in Minecraft und Create sind die Lichtbilder betriebsnah auszuführen.
Signalgrundsatz: Halt zeigende Signale dürfen nur mit betrieblicher Zustimmung oder aufgrund einer besonderen Regelung überfahren werden.
§ 5 Geschwindigkeiten
Für den Regelbetrieb gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten, soweit örtlich oder fahrzeugseitig keine geringere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist:
| Betriebsbereich | Zulässige Geschwindigkeit |
|---|---|
| Bahnhöfe und Einfahrbereiche | höchstens 40 km/h |
| Hauptstrecken | bis 160 km/h |
| Nebenstrecken | höchstens 80 km/h |
| Rangierfahrten | höchstens 25 km/h |
| Baustellen, gestörte Anlagen oder Fahrt auf Befehl | höchstens 20 km/h oder Sichtgeschwindigkeit |
Die Geschwindigkeit ist den Sichtverhältnissen, dem Bremsweg, der Fahrzeugbauart und dem Streckenzustand anzupassen. Bei unklarer Fahrstraße ist unverzüglich zu bremsen oder anzuhalten.
§ 6 Fahr- und Rangierdienst / Richtlinie 408
Für die operative Durchführung des Eisenbahnbetriebs übernimmt die WupperBahn AG die Grundsätze der Richtlinie 408 in einer an den Staat Create angepassten Form. Sie bildet die Arbeitsgrundlage für Zugfahrten, Rangierfahrten, Fahrwegprüfung, Kommunikation und Störungsbehandlung.
Betriebliche Grundsätze
- Zugfahrten dürfen nur auf gesichertem und freigemeldetem Fahrweg stattfinden.
- Vor jeder Fahrt ist die Fahrstraße eindeutig festzulegen. Widersprüchliche Weichen- oder Signalstellungen schließen eine Fahrt aus.
- Bei Halt zeigenden Signalen, gestörten Weichen, blockierten Gleisen oder zweifelhafter Betriebslage ist anzuhalten und Rücksprache mit Betriebsleitung oder Fahrdienst zu halten.
- Rangierbewegungen dürfen den Zugbetrieb nicht gefährden und sind betrieblich abzusichern.
- Fehlen Sicherungseinrichtungen ganz oder teilweise, ist auf Sicht zu fahren.
- Abweichungen vom Regelbetrieb erfolgen ausschließlich auf ausdrückliche Weisung.
Minecraft- und Create-Anpassung
- Redstone- und Create-Schaltungen gelten als technische Stellwerks- oder Sicherungseinrichtungen.
- Automatik entbindet nicht von der Beobachtung der Signalstellung, der Weichenlage und des freien Gleises.
- Bei Ladefehlern, Chunk-Problemen oder Serverlags ist der sichere Zustand wiederherzustellen, erforderlichenfalls durch Halt des betroffenen Betriebsabschnitts.
§ 7 Verhalten bei Störungen
- Bei gestörter Signaltechnik, fehlender Fahrstraße, beschädigtem Gleis, blockierter Weiche oder einer Gefahr im Gleis ist der Zug unverzüglich anzuhalten.
- Dispatcher, Betriebsleitung oder zuständiger Fahrdienstleiter sind sofort zu informieren.
- Eine eigenmächtige Weiterfahrt ist unzulässig.
- Hilfszüge und Notfallfahrzeuge sind vorrangig einzusetzen. Entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge sollen in Signalfarben ausgeführt werden.
§ 8 Fahrzeugarten
Die Fahrzeugarten werden nach Fahrzeugtyp und Kennbuchstaben unterschieden:
| Erste Ziffer | Kennbuchstabe | Fahrzeugtyp |
|---|---|---|
| 0 | – | Dampflokomotiven |
| 1 | E | Elektrische Lokomotiven |
| 2 | V | Diesellokomotiven |
| 3 | K | Kleinlokomotiven |
| 4 | ET | Elektrische Triebwagen ohne Akkumulatortriebwagen |
| 5 | ETA | Akkumulatortriebwagen |
| 6 | VT | Verbrennungsmotortriebwagen |
| 7 | – | Schienenbusse und Bahndienstfahrzeuge |
| 8* | ES / ESA / EB | Steuer-, Bei- und Mittelwagen zu elektrischen Triebwagen |
| 9* | VS / VB / VM | Steuer-, Bei- und Mittelwagen zu Brennkrafttriebwagen und Schienenbussen |
Die Gruppen 8 und 9 werden vorerst nicht benutzt. Triebzüge erhalten grundsätzlich eine gemeinsame Baureihe; einzelne Wagen werden nicht separat beschriftet.
§ 9 Baureihenbereiche
| Fahrzeuggruppe | Nummernkreis | Bedeutung |
|---|---|---|
| Dampflokomotiven | X01–X19 | Schnellzug-Lokomotiven |
| Dampflokomotiven | X20–X39 | Personenzug-Lokomotiven |
| Dampflokomotiven | X40–X59 | Güterzug-Lokomotiven |
| Dampflokomotiven | X60–X79 | Personen- und Schnellzug-Tenderlokomotiven |
| Dampflokomotiven | X80–X96 | Güterzug-Tenderlokomotiven |
| Dampflokomotiven | X97–X98 | Zahnrad- und Lokalbahn-Lokomotiven |
| Dampflokomotiven | X99 | Schmalspur-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X01–X19 | Schnellzug-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X20–X49 | Personen-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X50–X59 | Güterzug-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X60–X69 | Rangier-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X70–X79 | Mehrzweck-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X80–X89 | Mehrsystem-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X90–X98 | Güterzug-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X99 | Schmalspur-Lokomotiven |
§ 10 Nummernsystem und Prüfziffer
Grundschema
ABB CCC-D
- A bezeichnet den Fahrzeugtyp.
- BB bezeichnet die Baureihennummer.
- CCC bezeichnet die Ordnungsnummer des einzelnen Fahrzeugs.
- D bezeichnet die Prüfziffer.
Ordnungsnummern müssen nicht lückenlos vergeben werden. Spätere Unterserien oder Sonderbeschaffungen können abweichende Startnummern erhalten.
Prüfziffer
Die Prüfziffer wird im Modulo-10-Verfahren mit alternierender Gewichtung berechnet. Maßgeblich ist die Ziffernfolge ohne Prüfziffer. Zweistellige Produkte werden durch ihre Quersumme ersetzt; die Differenz zum nächsten Zehner ergibt die Prüfziffer.
§ 11 Internationaler Verkehr
Für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr kann ein vereinheitlichtes EBA-Baureihenschema verwendet oder anerkannt werden. Dadurch sollen staatliche Souveränität und ein möglichst einfacher internationaler Fahrzeugeinsatz miteinander vereinbart werden.
| Block | Bedeutung |
|---|---|
| Internationaler Block | Bauartcode und Ländercode |
| Nationaler Block | Baureihennummer und Ordnungsnummer |
| Prüfziffer | Falls vorgesehen, nach dem Nummernschema zu berechnen |
§ 12 Waggonkennzeichnung und Anhängsel
Personenverkehr
| Kennzeichen | Fahrzeugtyp |
|---|---|
| A | Personenwagen 1. Klasse |
| B | Personenwagen 2. Klasse |
| C | Personenwagen 1. und 2. Klasse |
| CB | Bordbistro oder Speisewagen |
| D | Doppelstockwagen |
| E | Sonderabteilwagen |
| F | Steuerwagen |
| P / PA / PB | Postwagen oder Postwagen mit Personenbereich |
Güterverkehr
| Kennzeichen | Fahrzeugtyp |
|---|---|
| MO | Offener Schüttgutwagen |
| MC | Geschlossener Schüttgutwagen |
| N | Flachwagen |
| OO | Autotransportwagen |
| XX | Kesselwagen |
| XO | Staubgutwagen |
| MD | Intermodalwagen |
| GG | Gedeckter Güterwagen |
| ZZ | Sonstiger Güter- oder Sonderwagen |
Wichtige Anhängsel
| Anhängsel | Bedeutung |
|---|---|
| is | Wagen bis 10 m oder Niederflurwagen |
| m | Nahverkehrs- oder Regionalverkehrswagen |
| mz | Fernverkehrswagen |
| k | Gefahrguttransport oder Teil eines Triebzuges |
| gu | Werttransport oder Nachtzug mit Schlafmöglichkeiten |
| aa | Abteilwagen |
| ag | Großraumwagen |
| i | InterRegio-Wagen |
| ss | Schmalspur |
| gk | Gelenkwagen |
§ 13 Schlussbestimmungen
Diese Eisenbahn-Betriebsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Änderungen werden durch die Betriebsleitung der WupperBahn AG vorgenommen.
Ergänzende betriebliche Unterlagen, insbesondere die Signalseite und betriebliche Anweisungen nach den Grundsätzen der Richtlinie 408, sind Bestandteil des Regelwerks.
Für die praktische Anwendung ist die Signalseite der WupperBahn AG gemeinsam mit dieser Betriebsordnung zu verwenden.