§ 1 Grundsätze
Eine Strafe setzt grundsätzlich eine veröffentlichte Verbotsnorm oder einen eindeutigen Verstoß gegen höherrangige Serverregeln voraus.
Art und Höhe der Sanktion richten sich nach Vorsatz, Schaden, Wiederholung, Kooperation und möglicher Wiedergutmachung.
§ 2 Diebstahl und Unterschlagung
Das Wegnehmen, Zurückbehalten oder Verwenden fremder Gegenstände, Fahrzeuge, Waren oder Geldmittel ohne Berechtigung ist untersagt.
Die Rückgabe oder Erstattung des Wertes kann zusätzlich zu einer Strafe angeordnet werden.
§ 3 Betrug
Wer durch bewusst falsche Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen einen anderen zu einer vermögensschädigenden Handlung veranlasst, handelt ordnungswidrig oder strafbar.
Dies gilt insbesondere für Handel, Verträge, Rechnungen, Aktiengeschäfte und Unternehmensmeldungen.
§ 4 Sachbeschädigung und Sabotage
Das vorsätzliche Beschädigen, Zerstören oder funktionswidrige Verändern fremder Sachen und öffentlicher Infrastruktur ist untersagt.
Sabotage an Schienen, Signalen, Energieanlagen, Fahrzeugen, Häfen, Flughäfen oder Kommunikationsanlagen gilt als besonders schwerer Verstoß.
§ 5 Unbefugtes Betreten
Das Betreten gekennzeichneter Betriebs-, Sicherheits- oder Privatbereiche ohne Erlaubnis ist untersagt.
Einer rechtmäßigen Aufforderung, einen solchen Bereich zu verlassen, ist Folge zu leisten.
§ 6 Behinderung öffentlicher Aufgaben
Behörden, Rettungsmaßnahmen, Polizei, Gerichte und Betreiber kritischer Infrastruktur dürfen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Aufgaben nicht vorsätzlich behindert werden.
Das Verbergen oder Beseitigen wesentlicher Beweise kann als eigenständiger Verstoß geahndet werden.
§ 7 Urkunden- und Datenfälschung
Das Fälschen oder Manipulieren von Verträgen, Zulassungen, Rechnungen, Kontoauszügen, Firmenmeldungen und vergleichbaren Nachweisen ist untersagt.
Gleiches gilt für die bewusste Verwendung eines gefälschten Nachweises.
§ 8 Marktmanipulation
Das künstliche Beeinflussen von Börsenkursen durch abgesprochene Geschäfte, falsche Meldungen, Scheingeschäfte oder die missbräuchliche Nutzung nichtöffentlicher Informationen ist untersagt.
Gewinne aus einer Manipulation können eingezogen und betroffene Geschäfte rückabgewickelt werden.
§ 9 Mögliche Sanktionen
Als Sanktionen kommen insbesondere Verwarnung, Geldbuße, Schadensersatz, Rückgabe, Betriebsauflage, Handels- oder Fahrverbot, Firmen- oder Börsensperre sowie weitere nach Serverrecht zulässige Maßnahmen in Betracht.
Mehrere Maßnahmen können miteinander verbunden werden, wenn dies zur Beseitigung des Schadens und zur Verhinderung weiterer Verstöße erforderlich ist.
§ 10 Strafmilderung und Strafschärfung
Freiwillige Schadenswiedergutmachung, Selbstanzeige und umfassende Zusammenarbeit können mildernd berücksichtigt werden.
Planmäßiges Vorgehen, Wiederholung, erheblicher Schaden, Ausnutzung eines Amtes oder die Gefährdung wichtiger Infrastruktur wirken strafschärfend.
§ 11 Anwendung des Strafkatalogs
Die nachfolgenden Geldbußen und Haftzeiten sind Regelsätze für einen vollendeten Erstverstoß ohne außergewöhnliche erschwerende oder mildernde Umstände. Geldbeträge werden ausschließlich in Ȼredits festgesetzt. Haftzeiten werden in Minuten oder Stunden angegeben.
Bei Fahrlässigkeit, geringem Schaden und sofortiger Beseitigung kann die Geldbuße bis zur Hälfte ermäßigt oder bei geringfügigen Ordnungsverstößen eine Verwarnung ausgesprochen werden. Bei Vorsatz, Wiederholung, erheblichem Schaden oder konkreter Gefährdung kann die Geldbuße bis zum Doppelten und die Haftzeit bis zur doppelten Regeldauer erhöht werden.
Verwirklicht dieselbe Handlung mehrere Tatbestände, wird die höchste vorgesehene Sanktion angewendet und darf wegen der weiteren Verstöße um höchstens die Hälfte erhöht werden. Bei mehreren selbstständigen Handlungen werden die Sanktionen zusammengerechnet.
Rückgabe, Schadensersatz, Rückbau, Ersatzvornahme, Einziehung rechtswidriger Gewinne, Stilllegung sowie Fahr-, Handels-, Firmen- oder Börsensperren sind Nebenfolgen und können zusätzlich angeordnet werden. Bloße Empfehlungen, insbesondere empfohlene Bahnsteiglängen, sind nicht bußgeldbewehrt.
§ 12 Allgemeine Straftaten
| Verstoß | Geldbuße | Haftzeit |
|---|---|---|
| Diebstahl oder Unterschlagung | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Diebstahl oder Unterschlagung mit erheblichem Wert oder planmäßigem Vorgehen | 20.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Betrug | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Betrug mit erheblichem Schaden oder mehreren Geschädigten | 30.000 Ȼredits | 2 Stunden |
| Sachbeschädigung | 7.500 Ȼredits | 30 Minuten |
| Sabotage kritischer oder öffentlicher Infrastruktur | 40.000 Ȼredits | 3 Stunden |
| Unbefugtes Betreten eines Privat-, Betriebs- oder Sicherheitsbereichs | 2.000 Ȼredits | Keine |
| Nichtbefolgen einer rechtmäßigen Aufforderung zum Verlassen | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Vorsätzliche Behinderung öffentlicher Aufgaben | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Verbergen, Beseitigen oder Vernichten wesentlicher Beweise | 20.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Fälschung oder bewusste Verwendung gefälschter Nachweise | 20.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Marktmanipulation | 30.000 Ȼredits | 2 Stunden |
§ 13 Wirtschaft und Börse
| Verstoß | Geldbuße | Haftzeit |
|---|---|---|
| Betrieb eines nicht ordnungsgemäß registrierten Unternehmens | 5.000 Ȼredits | Keine |
| Nichtmeldung wesentlicher Unternehmensänderungen oder einer Betriebseinstellung | 2.500 Ȼredits | Keine |
| Vorsätzliche Nichterfüllung eines wirksamen Vertrags oder vereinbarten Arbeitslohns | 5.000 Ȼredits | Keine |
| Unberechtigte, doppelte oder bewusst irreführende Forderung | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Nichtzahlung fälliger Steuern, Gebühren oder staatlicher Forderungen nach Mahnung | 10.000 Ȼredits | Keine |
| Nichtmeldung einer Zahlungsunfähigkeit | 10.000 Ȼredits | Keine |
| Eingehen erkennbar unerfüllbarer Verpflichtungen | 20.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Unbefugter Börsenhandel oder Handel während einer Sperre | 20.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Verletzung börsenrechtlicher Informationspflichten | 10.000 Ȼredits | Keine |
| Vorsätzliches Verschweigen einer Schließung, Zahlungsunfähigkeit oder Betriebseinstellung | 25.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Unrechtmäßige Entziehung oder Beiseiteschaffung von Firmenvermögen | 30.000 Ȼredits | 2 Stunden |
| Falsche oder irreführende Börsennachricht | 20.000 Ȼredits | 1 Stunde |
§ 14 Bau, Grundstücke und Umwelt
| Verstoß | Geldbuße | Haftzeit |
|---|---|---|
| Überbauen oder Unbrauchbarmachen eines vorgeschriebenen Grünstreifens | 2.500 Ȼredits | Keine |
| Störende Anlage in einem Wohngebiet | 5.000 Ȼredits | Keine |
| Errichtung einer größeren Industrieanlage außerhalb eines Industriegebiets | 10.000 Ȼredits | Keine |
| Errichtung eines fliegenden oder offensichtlich unrealistischen Bauwerks | 10.000 Ȼredits | Keine |
| Fehlender Sicherheitsabstand oder Lärmschutz einer Industrieanlage | 7.500 Ȼredits | Keine |
| Ungenehmigte Veränderung eines Gewässers, Ufers oder größeren Landschaftsbereichs | 15.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Ungesichertes Wasser oder ungesicherte Lava | 5.000 Ȼredits | Keine |
| Nichtbeseitigen einer unkontrollierten Wasser- oder Lavaausbreitung | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Verwendung explosiver Materialien in Wohn- oder Handelsgebieten | 20.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Gefährliche oder ungenehmigte Verwendung explosiver Materialien außerhalb dieser Gebiete | 30.000 Ȼredits | 2 Stunden |
| Entfernen, Versetzen, Verdecken oder Zerstören öffentlicher Schilder oder Markierungen | 7.500 Ȼredits | 30 Minuten |
| Überbauung fremder Grundstücksflächen oder erhebliche Nachbarschaftsbehinderung | 5.000 Ȼredits | Keine |
| Nichtbefolgen einer vollziehbaren Änderungs- oder Beseitigungsanordnung | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
§ 15 Verkehrsinfrastruktur und Eisenbahn
| Verstoß | Geldbuße | Haftzeit |
|---|---|---|
| Gefährdende Nutzung einer Verkehrsanlage oder eines Fahrzeugs | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Nichtbefolgen einer Verkehrs-, Polizei- oder Infrastrukturweisung | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Betrieb eines nicht registrierten oder nicht verkehrssicheren Fahrzeugs | 3.000 Ȼredits | Keine |
| Blockieren einer öffentlichen Straße, eines Rettungswegs oder einer Verkehrsanlage | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Unbefugte Veränderung oder Nutzung von Gleisen, Signalen, Weichen oder Bahnsteigen | 15.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Unbefugtes Betreten oder Blockieren eines Flughafen-Sicherheitsbereichs | 25.000 Ȼredits | 2 Stunden |
| Blockieren eines Hafens, Ladegleises oder Güterumschlagplatzes | 7.500 Ȼredits | 30 Minuten |
| Unzulässiges Parken im Güterumschlagbereich oder Anlegen im staatlichen Hafen | 2.000 Ȼredits | Keine |
| Weitergabe von Zutrittsrechten zu einem Sicherheitsbereich | 15.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Nichtmeldung eines erheblichen Infrastrukturschadens oder einer erheblichen Störung | 5.000 Ȼredits | Keine |
| Betrieb eines Zuges außerhalb der vorgeschriebenen Länge, Breite oder Höhe | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Bau eines zu niedrigen Eisenbahntunnels oder einer zu steilen Gleisstrecke | 15.000 Ȼredits | Keine |
| Vorschriftswidrige Breite, Befestigung, Steigung oder Markierung einer öffentlichen Straße | 5.000 Ȼredits | Keine |
| Überfahren eines haltzeigenden Eisenbahnsignals ohne Erlaubnis | 25.000 Ȼredits | 2 Stunden |
| Zug- oder Rangierfahrt ohne gesicherten und freien Fahrweg | 20.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Überschreiten der zulässigen Eisenbahngeschwindigkeit | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Eigenmächtige Weiterfahrt bei einer Störung oder unklaren Betriebslage | 25.000 Ȼredits | 2 Stunden |
| Fehlende vorgeschriebene Lichtführung oder Fahrzeugkennzeichnung eines Zuges | 2.500 Ȼredits | Keine |
§ 16 Straßenverkehr
| Verstoß | Geldbuße | Haftzeit |
|---|---|---|
| Rücksichtsloses Fahren oder vermeidbare Gefährdung | 7.500 Ȼredits | 30 Minuten |
| Fehlendes, ungültiges oder nicht registriertes Kennzeichen | 2.500 Ȼredits | Keine |
| Fehlendes Kennzeichen als interner Fahrzeugname | 1.000 Ȼredits | Keine |
| Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Fahren trotz Fahruntüchtigkeit | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h | 1.000 Ȼredits | Keine |
| Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 30 km/h | 3.000 Ȼredits | Keine |
| Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h | 7.500 Ȼredits | 15 Minuten |
| Verstoß gegen Rechtsfahrgebot, Fahrstreifen oder vorgeschriebene Fahrtrichtung | 2.500 Ȼredits | Keine |
| Missachtung von Vorfahrt oder Vorrang | 3.000 Ȼredits | Keine |
| Missachtung eines Verkehrszeichens, einer roten Ampel oder einer berechtigten Weisung | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Unzulässiges oder gefährliches Überholen | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Gefährliches Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren oder Wechseln des Fahrstreifens | 3.000 Ȼredits | Keine |
| Unzulässiges Halten oder Parken | 1.000 Ȼredits | Keine |
| Blockieren einer Zufahrt, Haltestelle, Ladezone oder eines Gehwegs | 3.000 Ȼredits | Keine |
| Blockieren eines Rettungswegs oder Behinderung eines Einsatzfahrzeugs | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Missachtung des Vorrangs von Fußgängern oder autonomem Verkehr | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Missbrauch von Sonderrechten oder Sondersignalen | 15.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Vorschriftswidriges Verhalten an einem Bahnübergang | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Fehlende Beleuchtung, ungesicherte Ladung oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug | 3.000 Ȼredits | Keine |
| Verletzung der Sicherungs-, Melde- oder Feststellungspflichten nach einem Unfall | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 15.000 Ȼredits | 1 Stunde |
| Unterlassene erforderliche Hilfeleistung | 20.000 Ȼredits | 2 Stunden |
| Nichtkennzeichnen oder Nichtbeseitigen eines Verkehrshindernisses | 3.000 Ȼredits | Keine |
§ 17 Verwaltung und Verfahren
| Verstoß | Geldbuße | Haftzeit |
|---|---|---|
| Vorsätzlich falsche oder irreführende Angaben in einem Antrag oder einer Meldung | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
| Nichtbefolgen eines vollziehbaren Bescheids oder einer vollziehbaren Anordnung | 10.000 Ȼredits | 30 Minuten |
| Nichtzahlung nach der zweiten Mahnung | 10.000 Ȼredits | Keine |
| Verweigerung gerichtlich oder behördlich angeforderter Auskünfte oder Nachweise | 5.000 Ȼredits | 15 Minuten |
Die Vorschriften des Grundgesetzes und der Staatsordnung begründen Rechte, Zuständigkeiten und Verfahrensbindungen. Sie werden nicht allein aufgrund dieses Strafkatalogs mit Geldbuße oder Haft geahndet; Verstöße staatlicher Stellen sind im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zu berichtigen.