Gesetzbuch des Staates Create · StOG

Straf- und Ordnungsgesetzbuch

Verbotene Handlungen, Schutz von Eigentum und Infrastruktur sowie Geldbußen, Haftzeiten und Nebenfolgen.

Fassung: 2.2 Stand: 2. September 2026 Status: In Kraft

§ 1 Grundsätze

Eine Strafe setzt grundsätzlich eine veröffentlichte Verbotsnorm oder einen eindeutigen Verstoß gegen höherrangige Serverregeln voraus.

Art und Höhe der Sanktion richten sich nach Vorsatz, Schaden, Wiederholung, Kooperation und möglicher Wiedergutmachung.

§ 2 Diebstahl und Unterschlagung

Das Wegnehmen, Zurückbehalten oder Verwenden fremder Gegenstände, Fahrzeuge, Waren oder Geldmittel ohne Berechtigung ist untersagt.

Die Rückgabe oder Erstattung des Wertes kann zusätzlich zu einer Strafe angeordnet werden.

§ 3 Betrug

Wer durch bewusst falsche Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen einen anderen zu einer vermögensschädigenden Handlung veranlasst, handelt ordnungswidrig oder strafbar.

Dies gilt insbesondere für Handel, Verträge, Rechnungen, Aktiengeschäfte und Unternehmensmeldungen.

§ 4 Sachbeschädigung und Sabotage

Das vorsätzliche Beschädigen, Zerstören oder funktionswidrige Verändern fremder Sachen und öffentlicher Infrastruktur ist untersagt.

Sabotage an Schienen, Signalen, Energieanlagen, Fahrzeugen, Häfen, Flughäfen oder Kommunikationsanlagen gilt als besonders schwerer Verstoß.

§ 5 Unbefugtes Betreten

Das Betreten gekennzeichneter Betriebs-, Sicherheits- oder Privatbereiche ohne Erlaubnis ist untersagt.

Einer rechtmäßigen Aufforderung, einen solchen Bereich zu verlassen, ist Folge zu leisten.

§ 6 Behinderung öffentlicher Aufgaben

Behörden, Rettungsmaßnahmen, Polizei, Gerichte und Betreiber kritischer Infrastruktur dürfen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Aufgaben nicht vorsätzlich behindert werden.

Das Verbergen oder Beseitigen wesentlicher Beweise kann als eigenständiger Verstoß geahndet werden.

§ 7 Urkunden- und Datenfälschung

Das Fälschen oder Manipulieren von Verträgen, Zulassungen, Rechnungen, Kontoauszügen, Firmenmeldungen und vergleichbaren Nachweisen ist untersagt.

Gleiches gilt für die bewusste Verwendung eines gefälschten Nachweises.

§ 8 Marktmanipulation

Das künstliche Beeinflussen von Börsenkursen durch abgesprochene Geschäfte, falsche Meldungen, Scheingeschäfte oder die missbräuchliche Nutzung nichtöffentlicher Informationen ist untersagt.

Gewinne aus einer Manipulation können eingezogen und betroffene Geschäfte rückabgewickelt werden.

§ 9 Mögliche Sanktionen

Als Sanktionen kommen insbesondere Verwarnung, Geldbuße, Schadensersatz, Rückgabe, Betriebsauflage, Handels- oder Fahrverbot, Firmen- oder Börsensperre sowie weitere nach Serverrecht zulässige Maßnahmen in Betracht.

Mehrere Maßnahmen können miteinander verbunden werden, wenn dies zur Beseitigung des Schadens und zur Verhinderung weiterer Verstöße erforderlich ist.

§ 10 Strafmilderung und Strafschärfung

Freiwillige Schadenswiedergutmachung, Selbstanzeige und umfassende Zusammenarbeit können mildernd berücksichtigt werden.

Planmäßiges Vorgehen, Wiederholung, erheblicher Schaden, Ausnutzung eines Amtes oder die Gefährdung wichtiger Infrastruktur wirken strafschärfend.

§ 11 Anwendung des Strafkatalogs

Die nachfolgenden Geldbußen und Haftzeiten sind Regelsätze für einen vollendeten Erstverstoß ohne außergewöhnliche erschwerende oder mildernde Umstände. Geldbeträge werden ausschließlich in Ȼredits festgesetzt. Haftzeiten werden in Minuten oder Stunden angegeben.

Bei Fahrlässigkeit, geringem Schaden und sofortiger Beseitigung kann die Geldbuße bis zur Hälfte ermäßigt oder bei geringfügigen Ordnungsverstößen eine Verwarnung ausgesprochen werden. Bei Vorsatz, Wiederholung, erheblichem Schaden oder konkreter Gefährdung kann die Geldbuße bis zum Doppelten und die Haftzeit bis zur doppelten Regeldauer erhöht werden.

Verwirklicht dieselbe Handlung mehrere Tatbestände, wird die höchste vorgesehene Sanktion angewendet und darf wegen der weiteren Verstöße um höchstens die Hälfte erhöht werden. Bei mehreren selbstständigen Handlungen werden die Sanktionen zusammengerechnet.

Rückgabe, Schadensersatz, Rückbau, Ersatzvornahme, Einziehung rechtswidriger Gewinne, Stilllegung sowie Fahr-, Handels-, Firmen- oder Börsensperren sind Nebenfolgen und können zusätzlich angeordnet werden. Bloße Empfehlungen, insbesondere empfohlene Bahnsteiglängen, sind nicht bußgeldbewehrt.

§ 12 Allgemeine Straftaten

VerstoßGeldbußeHaftzeit
Diebstahl oder Unterschlagung5.000 Ȼredits15 Minuten
Diebstahl oder Unterschlagung mit erheblichem Wert oder planmäßigem Vorgehen20.000 Ȼredits1 Stunde
Betrug10.000 Ȼredits30 Minuten
Betrug mit erheblichem Schaden oder mehreren Geschädigten30.000 Ȼredits2 Stunden
Sachbeschädigung7.500 Ȼredits30 Minuten
Sabotage kritischer oder öffentlicher Infrastruktur40.000 Ȼredits3 Stunden
Unbefugtes Betreten eines Privat-, Betriebs- oder Sicherheitsbereichs2.000 ȻreditsKeine
Nichtbefolgen einer rechtmäßigen Aufforderung zum Verlassen5.000 Ȼredits15 Minuten
Vorsätzliche Behinderung öffentlicher Aufgaben10.000 Ȼredits30 Minuten
Verbergen, Beseitigen oder Vernichten wesentlicher Beweise20.000 Ȼredits1 Stunde
Fälschung oder bewusste Verwendung gefälschter Nachweise20.000 Ȼredits1 Stunde
Marktmanipulation30.000 Ȼredits2 Stunden

§ 13 Wirtschaft und Börse

VerstoßGeldbußeHaftzeit
Betrieb eines nicht ordnungsgemäß registrierten Unternehmens5.000 ȻreditsKeine
Nichtmeldung wesentlicher Unternehmensänderungen oder einer Betriebseinstellung2.500 ȻreditsKeine
Vorsätzliche Nichterfüllung eines wirksamen Vertrags oder vereinbarten Arbeitslohns5.000 ȻreditsKeine
Unberechtigte, doppelte oder bewusst irreführende Forderung10.000 Ȼredits30 Minuten
Nichtzahlung fälliger Steuern, Gebühren oder staatlicher Forderungen nach Mahnung10.000 ȻreditsKeine
Nichtmeldung einer Zahlungsunfähigkeit10.000 ȻreditsKeine
Eingehen erkennbar unerfüllbarer Verpflichtungen20.000 Ȼredits1 Stunde
Unbefugter Börsenhandel oder Handel während einer Sperre20.000 Ȼredits1 Stunde
Verletzung börsenrechtlicher Informationspflichten10.000 ȻreditsKeine
Vorsätzliches Verschweigen einer Schließung, Zahlungsunfähigkeit oder Betriebseinstellung25.000 Ȼredits1 Stunde
Unrechtmäßige Entziehung oder Beiseiteschaffung von Firmenvermögen30.000 Ȼredits2 Stunden
Falsche oder irreführende Börsennachricht20.000 Ȼredits1 Stunde

§ 14 Bau, Grundstücke und Umwelt

VerstoßGeldbußeHaftzeit
Überbauen oder Unbrauchbarmachen eines vorgeschriebenen Grünstreifens2.500 ȻreditsKeine
Störende Anlage in einem Wohngebiet5.000 ȻreditsKeine
Errichtung einer größeren Industrieanlage außerhalb eines Industriegebiets10.000 ȻreditsKeine
Errichtung eines fliegenden oder offensichtlich unrealistischen Bauwerks10.000 ȻreditsKeine
Fehlender Sicherheitsabstand oder Lärmschutz einer Industrieanlage7.500 ȻreditsKeine
Ungenehmigte Veränderung eines Gewässers, Ufers oder größeren Landschaftsbereichs15.000 Ȼredits30 Minuten
Ungesichertes Wasser oder ungesicherte Lava5.000 ȻreditsKeine
Nichtbeseitigen einer unkontrollierten Wasser- oder Lavaausbreitung10.000 Ȼredits30 Minuten
Verwendung explosiver Materialien in Wohn- oder Handelsgebieten20.000 Ȼredits1 Stunde
Gefährliche oder ungenehmigte Verwendung explosiver Materialien außerhalb dieser Gebiete30.000 Ȼredits2 Stunden
Entfernen, Versetzen, Verdecken oder Zerstören öffentlicher Schilder oder Markierungen7.500 Ȼredits30 Minuten
Überbauung fremder Grundstücksflächen oder erhebliche Nachbarschaftsbehinderung5.000 ȻreditsKeine
Nichtbefolgen einer vollziehbaren Änderungs- oder Beseitigungsanordnung10.000 Ȼredits30 Minuten

§ 15 Verkehrsinfrastruktur und Eisenbahn

VerstoßGeldbußeHaftzeit
Gefährdende Nutzung einer Verkehrsanlage oder eines Fahrzeugs5.000 Ȼredits15 Minuten
Nichtbefolgen einer Verkehrs-, Polizei- oder Infrastrukturweisung10.000 Ȼredits30 Minuten
Betrieb eines nicht registrierten oder nicht verkehrssicheren Fahrzeugs3.000 ȻreditsKeine
Blockieren einer öffentlichen Straße, eines Rettungswegs oder einer Verkehrsanlage5.000 Ȼredits15 Minuten
Unbefugte Veränderung oder Nutzung von Gleisen, Signalen, Weichen oder Bahnsteigen15.000 Ȼredits1 Stunde
Unbefugtes Betreten oder Blockieren eines Flughafen-Sicherheitsbereichs25.000 Ȼredits2 Stunden
Blockieren eines Hafens, Ladegleises oder Güterumschlagplatzes7.500 Ȼredits30 Minuten
Unzulässiges Parken im Güterumschlagbereich oder Anlegen im staatlichen Hafen2.000 ȻreditsKeine
Weitergabe von Zutrittsrechten zu einem Sicherheitsbereich15.000 Ȼredits1 Stunde
Nichtmeldung eines erheblichen Infrastrukturschadens oder einer erheblichen Störung5.000 ȻreditsKeine
Betrieb eines Zuges außerhalb der vorgeschriebenen Länge, Breite oder Höhe10.000 Ȼredits30 Minuten
Bau eines zu niedrigen Eisenbahntunnels oder einer zu steilen Gleisstrecke15.000 ȻreditsKeine
Vorschriftswidrige Breite, Befestigung, Steigung oder Markierung einer öffentlichen Straße5.000 ȻreditsKeine
Überfahren eines haltzeigenden Eisenbahnsignals ohne Erlaubnis25.000 Ȼredits2 Stunden
Zug- oder Rangierfahrt ohne gesicherten und freien Fahrweg20.000 Ȼredits1 Stunde
Überschreiten der zulässigen Eisenbahngeschwindigkeit10.000 Ȼredits30 Minuten
Eigenmächtige Weiterfahrt bei einer Störung oder unklaren Betriebslage25.000 Ȼredits2 Stunden
Fehlende vorgeschriebene Lichtführung oder Fahrzeugkennzeichnung eines Zuges2.500 ȻreditsKeine

§ 16 Straßenverkehr

VerstoßGeldbußeHaftzeit
Rücksichtsloses Fahren oder vermeidbare Gefährdung7.500 Ȼredits30 Minuten
Fehlendes, ungültiges oder nicht registriertes Kennzeichen2.500 ȻreditsKeine
Fehlendes Kennzeichen als interner Fahrzeugname1.000 ȻreditsKeine
Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis5.000 Ȼredits15 Minuten
Fahren trotz Fahruntüchtigkeit10.000 Ȼredits30 Minuten
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h1.000 ȻreditsKeine
Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 30 km/h3.000 ȻreditsKeine
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h7.500 Ȼredits15 Minuten
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot, Fahrstreifen oder vorgeschriebene Fahrtrichtung2.500 ȻreditsKeine
Missachtung von Vorfahrt oder Vorrang3.000 ȻreditsKeine
Missachtung eines Verkehrszeichens, einer roten Ampel oder einer berechtigten Weisung5.000 Ȼredits15 Minuten
Unzulässiges oder gefährliches Überholen5.000 Ȼredits15 Minuten
Gefährliches Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren oder Wechseln des Fahrstreifens3.000 ȻreditsKeine
Unzulässiges Halten oder Parken1.000 ȻreditsKeine
Blockieren einer Zufahrt, Haltestelle, Ladezone oder eines Gehwegs3.000 ȻreditsKeine
Blockieren eines Rettungswegs oder Behinderung eines Einsatzfahrzeugs10.000 Ȼredits30 Minuten
Missachtung des Vorrangs von Fußgängern oder autonomem Verkehr5.000 Ȼredits15 Minuten
Missbrauch von Sonderrechten oder Sondersignalen15.000 Ȼredits1 Stunde
Vorschriftswidriges Verhalten an einem Bahnübergang10.000 Ȼredits30 Minuten
Fehlende Beleuchtung, ungesicherte Ladung oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug3.000 ȻreditsKeine
Verletzung der Sicherungs-, Melde- oder Feststellungspflichten nach einem Unfall5.000 Ȼredits15 Minuten
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort15.000 Ȼredits1 Stunde
Unterlassene erforderliche Hilfeleistung20.000 Ȼredits2 Stunden
Nichtkennzeichnen oder Nichtbeseitigen eines Verkehrshindernisses3.000 ȻreditsKeine

§ 17 Verwaltung und Verfahren

VerstoßGeldbußeHaftzeit
Vorsätzlich falsche oder irreführende Angaben in einem Antrag oder einer Meldung5.000 Ȼredits15 Minuten
Nichtbefolgen eines vollziehbaren Bescheids oder einer vollziehbaren Anordnung10.000 Ȼredits30 Minuten
Nichtzahlung nach der zweiten Mahnung10.000 ȻreditsKeine
Verweigerung gerichtlich oder behördlich angeforderter Auskünfte oder Nachweise5.000 Ȼredits15 Minuten

Die Vorschriften des Grundgesetzes und der Staatsordnung begründen Rechte, Zuständigkeiten und Verfahrensbindungen. Sie werden nicht allein aufgrund dieses Strafkatalogs mit Geldbuße oder Haft geahndet; Verstöße staatlicher Stellen sind im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zu berichtigen.