§ 1 Grundsätze
Eine Strafe setzt grundsätzlich eine veröffentlichte Verbotsnorm oder einen eindeutigen Verstoß gegen höherrangige Serverregeln voraus.
Art und Höhe der Sanktion richten sich nach Vorsatz, Schaden, Wiederholung, Kooperation und möglicher Wiedergutmachung.
§ 2 Diebstahl und Unterschlagung
Das Wegnehmen, Zurückbehalten oder Verwenden fremder Gegenstände, Fahrzeuge, Waren oder Geldmittel ohne Berechtigung ist untersagt.
Die Rückgabe oder Erstattung des Wertes kann zusätzlich zu einer Strafe angeordnet werden.
§ 3 Betrug
Wer durch bewusst falsche Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen einen anderen zu einer vermögensschädigenden Handlung veranlasst, handelt ordnungswidrig oder strafbar.
Dies gilt insbesondere für Handel, Verträge, Rechnungen, Aktiengeschäfte und Unternehmensmeldungen.
§ 4 Sachbeschädigung und Sabotage
Das vorsätzliche Beschädigen, Zerstören oder funktionswidrige Verändern fremder Sachen und öffentlicher Infrastruktur ist untersagt.
Sabotage an Schienen, Signalen, Energieanlagen, Fahrzeugen, Häfen, Flughäfen oder Kommunikationsanlagen gilt als besonders schwerer Verstoß.
§ 5 Unbefugtes Betreten
Das Betreten gekennzeichneter Betriebs-, Sicherheits- oder Privatbereiche ohne Erlaubnis ist untersagt.
Einer rechtmäßigen Aufforderung, einen solchen Bereich zu verlassen, ist Folge zu leisten.
§ 6 Behinderung öffentlicher Aufgaben
Behörden, Rettungsmaßnahmen, Polizei, Gerichte und Betreiber kritischer Infrastruktur dürfen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Aufgaben nicht vorsätzlich behindert werden.
Das Verbergen oder Beseitigen wesentlicher Beweise kann als eigenständiger Verstoß geahndet werden.
§ 7 Urkunden- und Datenfälschung
Das Fälschen oder Manipulieren von Verträgen, Zulassungen, Rechnungen, Kontoauszügen, Firmenmeldungen und vergleichbaren Nachweisen ist untersagt.
Gleiches gilt für die bewusste Verwendung eines gefälschten Nachweises.
§ 8 Marktmanipulation
Das künstliche Beeinflussen von Börsenkursen durch abgesprochene Geschäfte, falsche Meldungen, Scheingeschäfte oder die missbräuchliche Nutzung nichtöffentlicher Informationen ist untersagt.
Gewinne aus einer Manipulation können eingezogen und betroffene Geschäfte rückabgewickelt werden.
§ 9 Mögliche Sanktionen
Als Sanktionen kommen insbesondere Verwarnung, Geldbuße, Schadensersatz, Rückgabe, Betriebsauflage, Handels- oder Fahrverbot, Firmen- oder Börsensperre sowie weitere nach Serverrecht zulässige Maßnahmen in Betracht.
Mehrere Maßnahmen können miteinander verbunden werden, wenn dies zur Beseitigung des Schadens und zur Verhinderung weiterer Verstöße erforderlich ist.
§ 10 Strafmilderung und Strafschärfung
Freiwillige Schadenswiedergutmachung, Selbstanzeige und umfassende Zusammenarbeit können mildernd berücksichtigt werden.
Planmäßiges Vorgehen, Wiederholung, erheblicher Schaden, Ausnutzung eines Amtes oder die Gefährdung wichtiger Infrastruktur wirken strafschärfend.