Gesetzbuch des Staates Create · StOG

Straf- und Ordnungsgesetzbuch

Verbotene Handlungen, Schutz von Eigentum und Infrastruktur sowie mögliche Strafen und Nebenfolgen.

Fassung: 1.0 Stand: 1. Juli 2026 Status: In Kraft

§ 1 Grundsätze

Eine Strafe setzt grundsätzlich eine veröffentlichte Verbotsnorm oder einen eindeutigen Verstoß gegen höherrangige Serverregeln voraus.

Art und Höhe der Sanktion richten sich nach Vorsatz, Schaden, Wiederholung, Kooperation und möglicher Wiedergutmachung.

§ 2 Diebstahl und Unterschlagung

Das Wegnehmen, Zurückbehalten oder Verwenden fremder Gegenstände, Fahrzeuge, Waren oder Geldmittel ohne Berechtigung ist untersagt.

Die Rückgabe oder Erstattung des Wertes kann zusätzlich zu einer Strafe angeordnet werden.

§ 3 Betrug

Wer durch bewusst falsche Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen einen anderen zu einer vermögensschädigenden Handlung veranlasst, handelt ordnungswidrig oder strafbar.

Dies gilt insbesondere für Handel, Verträge, Rechnungen, Aktiengeschäfte und Unternehmensmeldungen.

§ 4 Sachbeschädigung und Sabotage

Das vorsätzliche Beschädigen, Zerstören oder funktionswidrige Verändern fremder Sachen und öffentlicher Infrastruktur ist untersagt.

Sabotage an Schienen, Signalen, Energieanlagen, Fahrzeugen, Häfen, Flughäfen oder Kommunikationsanlagen gilt als besonders schwerer Verstoß.

§ 5 Unbefugtes Betreten

Das Betreten gekennzeichneter Betriebs-, Sicherheits- oder Privatbereiche ohne Erlaubnis ist untersagt.

Einer rechtmäßigen Aufforderung, einen solchen Bereich zu verlassen, ist Folge zu leisten.

§ 6 Behinderung öffentlicher Aufgaben

Behörden, Rettungsmaßnahmen, Polizei, Gerichte und Betreiber kritischer Infrastruktur dürfen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Aufgaben nicht vorsätzlich behindert werden.

Das Verbergen oder Beseitigen wesentlicher Beweise kann als eigenständiger Verstoß geahndet werden.

§ 7 Urkunden- und Datenfälschung

Das Fälschen oder Manipulieren von Verträgen, Zulassungen, Rechnungen, Kontoauszügen, Firmenmeldungen und vergleichbaren Nachweisen ist untersagt.

Gleiches gilt für die bewusste Verwendung eines gefälschten Nachweises.

§ 8 Marktmanipulation

Das künstliche Beeinflussen von Börsenkursen durch abgesprochene Geschäfte, falsche Meldungen, Scheingeschäfte oder die missbräuchliche Nutzung nichtöffentlicher Informationen ist untersagt.

Gewinne aus einer Manipulation können eingezogen und betroffene Geschäfte rückabgewickelt werden.

§ 9 Mögliche Sanktionen

Als Sanktionen kommen insbesondere Verwarnung, Geldbuße, Schadensersatz, Rückgabe, Betriebsauflage, Handels- oder Fahrverbot, Firmen- oder Börsensperre sowie weitere nach Serverrecht zulässige Maßnahmen in Betracht.

Mehrere Maßnahmen können miteinander verbunden werden, wenn dies zur Beseitigung des Schadens und zur Verhinderung weiterer Verstöße erforderlich ist.

§ 10 Strafmilderung und Strafschärfung

Freiwillige Schadenswiedergutmachung, Selbstanzeige und umfassende Zusammenarbeit können mildernd berücksichtigt werden.

Planmäßiges Vorgehen, Wiederholung, erheblicher Schaden, Ausnutzung eines Amtes oder die Gefährdung wichtiger Infrastruktur wirken strafschärfend.